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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Floramedia Deutschland GmbH

(im Nachstehenden Floramedia genannt)

I. Gegenstand / Geltungsbereich / Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  1. Gegenstand der nachfolgenden AllgemeinenGeschäftsbedingungen - nachfolgend: „AGB“ - sind alle Rechtsgeschäfte, die zwischen dem Kunden und Floramedia abgeschlossen werden. Sie gelten bei ständiger Geschäftsbeziehung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültigen Fassung.
  2. Die AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelfall etwas Anderes schriftlich vereinbart ist.
  3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Floramedia schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
  4. Alle Än­de­run­gen und Er­gän­zun­gen sowie die Kündigung vertraglicher Ver­einbarungen be­dür­fen für ih­re Wirk­sam­keit der Schrift­form. Die Schriftform wird auch durch die Textform nach §126 b BGB gewahrt (E-Mail, SMS, Fax). Das gilt auch, wenn in diesen AGB oder in den zwischen den Parteien geschlossenen Aufträge oder Verträgen eine „schriftliche“ Erklärung verlangt wird.
  5. Soll­te ei­ne Be­stim­mung die­ser AGB ganz oder teilweise un­wirk­sam sein oder wer­den, so wird die Gül­tig­keit der AGB im Üb­ri­gen hier­von nicht be­rührt. An die Stel­le der un­wirk­sa­men Be­stim­mung soll ei­ne Re­ge­lung tre­ten, die im Rah­men des recht­lich Mög­li­chen dem Wil­len der Par­tei­en am nächs­ten kommt.
  6. Im Fal­le von Strei­tig­kei­ten aus dem Ab­schluss, der Durch­füh­rung oder der Be­en­di­gung von jeweils zwischen ihnen abgeschlossenen Ver­trä­gen ver­ein­ba­ren die Par­tei­en als Ge­richts­stand den Sitz von Floramedia.
  7. Es findet deut­sches Recht An­wen­dung. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.
  8. Floramedia ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen (z.B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse etc.) unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die angekündigten Änderungen wirksam. Um diese Frist zu wahren, genügt die rechtzeitige Absendung. Bei fristgerechtem Widerspruch des Kunden ist Floramedia berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten.

 

II. Marketing / Kommunikation / Werbung

  1. Leistungen

Floramedia erbringt ihre Agenturleistungen auf Basis einer mit dem Kunden jeweils gesondert zu treffenden vertraglichen Vereinbarung. Das Leistungsspektrum von Floramedia umfasst in diesem Zusammenhang insbesondere Beratungs-, Gestaltungs- und Konzeptionsleistungen.

  1. Mitwirkung des Kunden

Der Kun­de stellt Floramedia al­le für de­ren Ar­beit er­for­der­li­chen oder dien­li­chen Da­ten und In­for­ma­tio­nen über Mar­ke­ting­zie­le, Märk­te, Pro­duk­te und Dienstleistungen un­auf­ge­for­dert zur Ver­fü­gung. Floramedia ver­pflich­te sich zur streng ver­trau­li­chen Be­hand­lung sol­cher Da­ten und In­for­ma­tio­nen.

Der Kun­de erteilt Ge­neh­mi­gun­gen so recht­zei­tig, dass der Ar­beits­ab­lauf von Floramedia und ih­rer Lie­fe­ran­ten und da­mit die vertragsgemäße Rea­li­sie­rung der jeweiligen Kommunikationsmaß­nah­me nicht be­ein­träch­tigt wird; die durch nicht recht­zei­tig er­teil­te oder ver­wei­ger­te Ge­neh­mi­gung even­tu­ell ent­ste­hen­den Mehr­kos­ten und/oder ein da­durch ent­ste­hen­des Qua­li­täts­ri­si­ko trägt der Kun­de.

Der Kunde versichert, dass sämtliche Materialien, die er Floramedia im Rahmen der Leistungserbringung zur auftragsgemäßen Verwendung zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind.

  1. Auftragsvergabe

Ba­sis der Tä­tig­keit von Floramedia bil­det das Brie­fing durch den Kun­den.

Floramedia unterbreitet dem Kun­den vor Be­ginn je­der Kos­ten ver­ur­sa­chen­den Ar­beit grundsätzlich ei­nen Kos­ten­vor­an­schlag in schrift­li­cher Form.

Der Kun­de er­teilt den Auf­trag an Floramedia durch Ge­neh­mi­gung des Kos­ten­vor­an­schlags. Die Ge­neh­mi­gung soll in der Re­gel schrift­lich er­fol­gen. Er­folgt sie münd­lich, so soll sie in Textform (z.B. Fax, E-Mail, SMS) bestätigt wer­den.

  1. Vergütung

Für alle Leistungen von Floramedia wird das Honorar im Rahmen von vom Kunden genehmigten Kostenvoranschlägen vereinbart. Für genehmigte Kostenvoranschläge gilt eine Abweichung von +/- 10 Prozent als von der Genehmigung erfasst, sofern nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wird.

Wenn der Kun­de in Auf­trag ge­ge­be­ne Ar­bei­ten au­ßer­halb der lau­fen­den Be­treu­ung än­dert oder ab­bricht, wird er Floramedia die bis da­hin an­ge­fal­le­nen Ho­no­ra­re und/oder Zeit­auf­wand ver­gü­ten und al­le an­ge­fal­le­nen Kos­ten ein­schließ­lich aus­fal­len­der Ho­no­ra­re und/oder Pro­vi­sio­nen er­stat­ten und Floramedia von even­tu­ell ent­ste­hen­den An­sprü­chen Drit­ter, ins­be­son­de­re von Auf­trag­neh­mern der Floramedia, frei­stel­len.

Sämt­li­che Ver­gü­tun­gen von Floramedia ver­ste­hen sich zu­züg­lich der ge­setz­lich je­weils zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung gel­ten­den Um­satz­steu­er.

Die von Floramedia dem Kun­den auf Basis eines genehmigten Kostenvoranschlags aus­ge­stell­ten Rech­nun­gen sind sofort und oh­ne Ab­zü­ge fäl­lig. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind die Floramedia berechtigt, Zwischenabrechnungen beziehungsweise Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Skonti auf Agentur- und Medialeistungen werden nicht gewährt.

  1. Vertraulichkeit

Floramedia wird al­le ihr im Rah­men der Zu­sam­men­ar­beit mit dem Kun­den zur Kennt­nis ge­lan­gen­den In­for­ma­tio­nen und Un­ter­la­gen, die nicht zur Wei­ter­ga­be an Drit­te be­stimmt sind, streng ver­trau­lich be­han­deln. Sie wird An­ge­stell­te und Drit­te, die sol­che In­for­ma­tio­nen oder Un­ter­la­gen zur Durch­füh­rung von Ar­bei­ten im Rah­men eines Ver­tra­ges er­hal­ten, zu glei­cher Ver­schwie­gen­heit ver­pflich­ten.

In gleicher Weise wird der Kunde Informationen, Unterlagen und Daten, die er von Floramedia erhält, sowie Ideen, Konzepte, Bilder, Texte und Gestaltungen, die ihm von Floramedia präsentiert werden und die nicht offenkundig sind, streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Die Geheimhaltungspflicht umfasst sämtliche Inhalte der vorstehenden Präsentationsunterlagen sowie sämtliche Informationen in Bezug auf diese Inhalte, die während der mündlichen Präsentation oder in den Korrespondenzen zwischen den Parteien ausgetauscht werden.

Die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse des jeweiligen Geschäftspartners gilt über die Dau­er der jeweiligen Geschäftsbeziehung hi­naus.

  1. Nutzungsrechte / Vergütung

Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nut­zungs­rech­te an den vom Kun­den zur werblichen Verwendung frei­ge­ge­be­nen und be­zahl­ten Ar­beits­er­geb­nis­sen von Floramedia gehen auf den Kunden über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags gemäß Auftragsvergabe erfordert. Floramedia erfüllt ihre Verpflichtung durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Vertragsgebiet für die von den Parteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer der Werbemaßnahme. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung der Floramedia. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die vorgenannten Arbeitsergebnisse oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder umzugestalten und in derart abgeänderter Form zu verbreiten oder in sonstiger Weise öffentlich zugänglich zu machen.

Zieht Floramedia zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Kunden auf dessen Kosten erwerben und ihm dementsprechend übertragen. Soll­ten die­se Rech­te im Ein­zel­fall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird Floramedia den Kun­den da­rauf hin­wei­sen und nach des­sen wei­te­ren Wei­sun­gen ver­fah­ren; da­durch even­tu­ell ent­ste­hen­de Mehr­kos­ten trägt der Kun­de.

Erstellt Floramedia im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so ist der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Kunden.

Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Kunden sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen von Floramedia (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei Floramedia.

Die Wei­te­rü­ber­tra­gung oder Li­zen­zie­rung der Nut­zungs­rech­te durch den Kun­den an Drit­te be­darf zu ih­rer Wirk­sam­keit der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zu­stim­mung durch Floramedia. Aus­ge­nom­men hier­von ist die Ab­tre­tung oder Li­zen­zie­rung an Toch­ter-Ge­sell­schaf­ten oder ver­bun­de­ne Un­ter­neh­men in­ner­halb ei­nes Kon­zerns.

Floramedia über­nimmt kei­ne Haf­tung für ge­setz­li­che An­sprü­che von Ur­he­bern auf nach­träg­li­che Ver­gü­tungs­er­hö­hung nach §§ 32, 32a UrhG; von sol­chen An­sprü­chen stellt der Kun­de Floramedia auf ers­tes An­for­dern frei.

Die vorstehend ge­nann­ten Nut­zungs­rech­te an den Ar­beits­er­geb­nis­sen von Floramedia sind im dort beschriebenen Umfang mit der Be­zah­lung der in Ziffer II. 4. der AGB ge­nann­ten Ver­gü­tun­g ab­ge­gol­ten.

Für die Nut­zung über das jeweilige Ver­trags­en­de und/oder das Ver­trags­ge­biet hi­naus und/oder für den Ein­satz in an­de­ren als den ver­trag­lich vor­ge­se­he­nen oder im Rah­men des ver­ein­bar­ten Ver­wen­dungs­zwecks er­for­der­li­chen Nut­zungs­ar­ten und/oder Wer­be­trä­gern ist ein Nutzungshonorar mit Floramedia gesondert zu vereinbaren.

  1. Haftung / Gewährleistung

Floramedia haf­tet dem Kun­den im Rah­men des abgeschlossenen Ver­tra­ges für die Sorg­falt ei­nes or­dent­li­chen Werbekauf­man­nes. Die Haf­tung von Floramedia und ih­rer Ver­tre­ter und Er­fül­lungs­ge­hil­fen für leicht fahr­läs­si­ge Pflicht­ver­let­zun­gen wird aus­ge­schlos­sen mit Aus­nah­me der Ver­let­zung we­sent­li­cher Ver­trags­pflich­ten (so­ge­nann­ter Kar­di­nals­pflich­ten), Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, bei Ansprüchen aus einer Garantie oder aus dem Produkthaftungsgesetz.

So­weit Floramedia, ih­re Ver­tre­ter und Er­fül­lungs­ge­hil­fen nach der vor­ste­henden Be­stim­mung haf­ten, be­schränkt sich die Haf­tung auf den Aus­gleich des nach Art der Leis­tung vor­her­seh­ba­ren und ver­trags­ty­pi­schen Scha­dens.

Floramedia wird den Kun­den recht­zei­tig auf für sie er­kenn­ba­re recht­li­che Ri­si­ken des In­halts oder der Ge­stal­tung ge­plan­ter Kommunikations­maß­nah­men hin­wei­sen. Floramedia ist jedoch nicht verpflichtet, insbesondere bei der Entwicklung und/oder Überarbeitung von Marken, Namen, Kennzeichen, Ausstattungen, Packungsgestaltung sowie Headlines, Domains, Logos, Signets, Firmenzeichen, Geschäftsausstattungen oder anderen vergleichbaren Kommunikationsmaßnahmen zu prüfen, ob hierdurch eventuell bestehende Marken- oder Geschmacksmusterrechte Dritter verletzt werden.

Er­ach­tet Floramedia für die Rea­li­sie­rung der Maß­nah­men ei­ne recht­li­che Prü­fung durch ei­ne be­son­ders sach­kun­di­ge Per­son oder In­sti­tu­ti­on für er­for­der­lich, so trägt der Kun­de die Kos­ten. Hat Floramedia auf Be­den­ken hin­ge­wie­sen und be­steht der Kun­de gleich­wohl auf der Rea­li­sie­rung der Kommunikations­maß­nah­me, so haf­tet Floramedia nicht für da­raus resul­tie­ren­de Nach­tei­le und Ri­si­ken. Der Kun­de stellt Floramedia von An­sprü­chen Drit­ter auf ers­tes An­for­dern frei.

Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Kun­den ver­jäh­ren in ei­nem Jahr. Die Ver­jäh­rung be­ginnt mit der Ent­ste­hung des je­wei­li­gen Scha­dens­er­satz­an­spruchs und der Kennt­nis oder grob fahr­läs­si­gen Un­kennt­nis des Kun­den von den An­spruchs­grün­den und der Per­son des Ver­let­zers; oh­ne Rück­sicht da­rauf ver­jährt der An­spruch auf Scha­dens­er­satz in drei (3) Jah­ren seit der Ver­let­zungs­hand­lung.

  1. Auf­be­wah­rung, Ar­chi­vie­rung und He­raus­ga­be von Da­ten und Un­ter­la­gen

Al­le von Floramedia für den Kun­den her­ge­stell­ten Be­rich­te, Druck­un­ter­la­gen, Fil­me, Il­lust­ra­tio­nen und Dateien werden von Floramedia oh­ne ge­son­der­te Ver­gü­tung für ei­nen Zeit­raum von ei­nem Jahr, be­gin­nend mit der Be­en­di­gung der be­tref­fen­den Kom­mu­ni­ka­ti­ons­maß­nah­me, sach­ge­mäß auf­­be­wah­rt und wäh­rend die­ser Zeit auf Wunsch dem Kun­den aus­ge­hän­di­gt.

Nach Ab­lauf der Auf­be­wah­rungs­frist oder bei En­de der Zusammenarbeit vor Ab­lauf die­ser Frist wer­den die Un­ter­la­gen dem Kun­den auf des­sen An­for­de­rung aus­ge­hän­digt, an­dern­falls ver­nich­tet. Die vor­ge­nann­ten Un­ter­la­gen kön­nen auch in di­gi­ta­ler Form auf­be­wahrt wer­den.     

Die Kos­ten der Zu­sam­men­stel­lung von Da­ten, der Ver­sen­dung, Ver­pa­ckung, der Auf­be­wah­rung über die ver­ein­bar­te Frist hi­naus so­wie ge­ge­be­nen­falls die Kos­ten des Ab­trans­ports und der Ver­nich­tung so­wie der da­mit im Zu­sam­men­hang ste­hen­den Tä­tig­kei­ten und Ver­si­che­run­gen trägt der Kun­de.

Nicht mehr be­nö­tig­te Un­ter­la­gen wie Ma­nu­skrip­te, Skiz­zen, Ent­wür­fe nicht rea­li­sier­ter Wer­be­maßnah­men oder Ähn­li­ches kann Floramedia so­fort ver­nich­ten.

Die Herausgabe von Daten erfolgt durch Übergabe eines die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers und in der Form, dass eine Bearbeitung durch den Kunden oder seinen Beauftragten zum Zwecke der Aktualisierung der jeweils in den Daten verkörperten Kommunikationsmaßnahme, zum Beispiel bei Änderungen von Anschriften, Telefonnummern oder Preisangaben, möglich ist. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe von Quellcodes und der entsprechenden Dokumentation besteht nicht; dieser verbleibt bei Floramedia.

  1. Datenschutz / Datensicherung

Der Kunde bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an Floramedia übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes erhoben und verarbeitet wurden, dass erforderliche Zustimmungen Dritter vorliegen und dass die Nutzung durch Floramedia im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.

Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, wie zum Beispiel Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von Floramedia während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags erforderlich oder dienlich ist.

Der Kunde wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an Floramedia sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.

  1. Eigenwerbung und Urhebernennung

Floramedia ist es - auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Kunden - ge­stat­tet, ih­re Ar­beits­ergeb­nis­se oder Aus­schnit­te da­raus zum Zwe­cke der Ei­gen­wer­bung - auch nach Be­en­di­gung der Ver­trags­zeit - unter Nennung des Kundenamens un­ent­gelt­lich zu verwenden.

Floramedia ver­bleibt das Recht zur Ur­he­ber­be­nen­nung; sie ist be­rech­tigt, ih­ren Na­mens­zug oder ihr Lo­go oder sons­ti­ge ge­schäft­lich üb­li­che Be­zeich­nung auf den Wer­be­mit­teln des Kun­den de­zent und nach Ab­stim­mung mit dem Kun­den über die Form vor­zu­neh­men, wenn sie von dem Recht Ge­brauch ma­chen will.

III. Produktionsleistungen

  1. Angebot und Vertragsschluss

In sämtlichen Angeboten werden die Preise in Euro angegeben. Es handelt sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis diese durch den Lieferanten der Floramedia bestätigt werden.

Bei Aufträgen, die zu einer Auftragsabwicklungszeit von über 3 Monaten führen, ist Floramedia berechtigt, jeweils nach 3 Monaten die Preise um den Satz zu erhöhen, um den die Energie-, Material- und Lohnkosten gestiegen sind. 

  1. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung durch den Kunden ist mit Mitteilung der Fertigstellung der Ware bzw. einer Teillieferung rein netto fällig. Zu diesem Zeitpunkt wird die Rechnung erstellt. Diese enthält eine Zahlungsfrist. Sollte diese Fristsetzung fehlen oder kein konkretes Datum daraus ersichtlich sein, so gerät der Kunde nach § 286 III BGB 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug.

Bei Warenlieferungen bis 250,- € ist Floramedia berechtigt, diese per Nachnahme zu versenden. Floramedia ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen für bereits geleistete Arbeiten zu verlangen.

Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden gegenüber Floramedia egal aus welchem Rechtsgrund nicht zu.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, so werden sämtliche Aufträge sofort fällig. Floramedia behält sich in diesem Fall vor die Weiterarbeit nur dann vorzunehmen, wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet werden.

  1. Eigentumsvorbehalt

Jede Lieferung steht unter Eigentumsvorbehalt. Erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises geht das Eigentum auf den Kunden über. Bei Zahlungen mit Scheck steht der vollständigen Zahlung die endgültige Gutschrift des Schecks gleich. Bis zum Eigentumsübergang dürfen die Waren nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden.

Ein Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur dann zulässig, wenn die Kaufpreisforderung an Floramedia abgetreten wird. Floramedia nimmt die Abtretung hiermit an.

Sofern der Kunde Floramedia Rohmaterialien übergeben hat, sind diese bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungen an Floramedia verpfändet.

  1. Lieferungen

Leistungsort für die Lieferung ist das Werk von Floramedia. Sofern der Kunde einen Versand wünscht, erfolgt die Versendung auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Floramedia haftet nicht für den billigsten und schnellsten Versand. Sofern der Kunde eine Transportversicherung wünscht, wird diese auf dessen Kosten abgeschlossen.

  1. Lieferzeit

Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage des Zugangs der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tag der Fertigstellung.

Für die Dauer der Prüfung der Proofs, Fertigungsmuster, digitalen Daten usw. durch den Kunden ist die Lieferzeit, vom Tag der Absendung bis zur Freigabe, unterbrochen. Bei Änderungen des Auftrages auf Wunsch des Kunden beginnt die Lieferzeit ab Bestätigung der Änderung neu.

Für Überschreitung der Lieferzeit ist Floramedia nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche Floramedia nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Betriebsstörungen - sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden Betrieben, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind -, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Kunden nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Floramedia für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

  1. Lieferungsverzug

Bei Lieferverzug von Floramedia ist die angemessene Nachfrist nach § 323 BGB mindestens 14 Tage. Entgangener Gewinn kann vom Kunden nicht als Schadensersatz geltend gemacht werden. Hiervon ausgenommen ist die Haftung, die
auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruht.

  1. Abnahmeverzug

Nimmt der Kunde die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die Floramedia nicht zu vertreten hat, längere 

Zeit unmöglich, dann ist Floramedia berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Kunden entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. Die Rechte nach § 323 BGB bleiben hiervon unberührt.

  1. Mängel

Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich beanstandet werden. Dies gilt auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen nicht dazu, die ganze Lieferung zu bemängeln.

Floramedia ist berechtigt, Nacherfüllung nach § 635 BGB zu erbringen. Die weiteren Rechte nach § 634 BGB sind auf die Minderung nach § 638 BGB beschränkt.

Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Mängel, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Versteckte Mängel, dürfen nur dann gegen Floramedia geltend gemacht werden, wenn die schriftliche Mängelrüge innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ware die Druckerei verlassen hat, bei Floramedia eingeht.

Abweichungen in der Beschaffenheit des von Floramedia beschafften Papieres, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Kunde zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet Floramedia nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. 

Es kann zu Abweichungen von Charge zu Charge kommen. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Spezialeinbände aus Kunststoff besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Cellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren usw., durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anfordern dem Kunden zu Verfügung stehen. Für die Samentüten verwendet Floramedia nur Material, das nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen weitgehend Schutz dagegen bietet, dass das abgefüllte Saatgut durch Feuchtigkeit beeinträchtigt wird. Eine Haftung dafür, dass das in diese Samentüten abgefüllte Saatgut auf keinen Fall durch Feuchtigkeit oder andere Einflüsse beeinträchtigt werden kann, kann Floramedia jedoch nicht übernehmen und lehnt daher insoweit Ansprüche auf Rücktritt oder Minderung sowie Schadenersatzansprüche ab. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet. 

  1. Material des Kunden

Material des Kunden, gleichviel welcher Art, ist Floramedia frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zahlung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten (ortsüblicher Mietesatz je 100 kg und Monat) zu erstatten.

Bei Zurverfügungstellen des Papiers und Kartons durch den Kunden bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen Eigentum von Floramedia.

1o. Verpackung

Verpackung aus Papier oder Pappe wird zu den Selbstkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet und nicht ausdrücklich zurückgenommen. Kisten und Ballenbretter werden, wenn ihre Zurücksendung in gutem Zustand frei Lieferwerk innerhalb 4 Wochen erfolgt, zu zwei Drittel des berechneten Preises gutgeschrieben.

  1. Skizzen, Entwürfe usw.

Skizzen, Entwürfe usw. werden in jedem Fall nur gegen Berechnung geliefert und bleiben Eigentum von Floramedia. Sie dürfen weder nachgeahmt noch vervielfältigt, noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugänglich gemacht werden.

  1. Urheberrechte

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Kunde allein verantwortlich. Dies gilt auch für die Überprüfung der korrekten Schreibweise von Sortennamen und sortengeschützten Pflanzen und Marken.

Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Daten und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei Floramedia.

Nachdruck oder Vervielfältigung - gleichgültig in welchem Verfahren - auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des Lieferanten nicht zulässig.

Druckplatten (Metallplatten usw.), -Zylinder, Kopiervorlagen Stanzen und dergleichen bleiben Eigentum des Lieferanten (Druckerei), auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

Floramedia ist nicht verpflichtet, Daten, die zur Entwicklung und Herstellung eines Produktes benötigt werden, an den Kunden zu liefern. Für fremde Muster, Daten, digitale Daten, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Kunden binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt Floramedia keine Haftung.

  1. Versicherungen

Wenn die Floramedia übergebenen Manuskripte, Originale, Papiere, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

  1. Satzfehler

Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von Floramedia nicht verschuldete, infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend.

  1. Digitale Dateien

Stellt der Kunde digitale Daten zur Verfügung, so haftet Floramedia nicht für Fehler, die sich aufgrund der technischen Systeme oder der nicht gegebenen Kompatibilität der Daten und Systeme ergeben können.

  1. Korrekturabzüge

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und Floramedia für druckreif erklärt zurückzugeben. Floramedia haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, ausgenommen E-Mail und Telefaxe. Bei kleineren Druckaufträgen ist Floramedia nicht verpflichtet dem Kunden einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen der Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Kunden. Bei farbigen Reproduktionen (in allen Druckverfahren) gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

Die Vorlage von Maschinenbogen kann wegen der oft notwendig werdenden Schichtarbeit (teilweise Nachtschicht) nur in besonderen Fällen auf Grund getroffener Vereinbarungen erfolgen. Im Zusammenhang damit entstehende Maschinenaufenthalte, welche nicht durch Floramedia verursacht werden, werden von Floramedia dem Kunden berechnet.

  1. Mehr- und Minderlieferungen

Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Kunde ist verpflichtet ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10% anzuerkennen. 

  1. Auflagernehmen

Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, wie zum Beispiel Druckarbeiten, digitale Daten, Druckplatten aller Art, fremden Papieren usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung und Gefahr des Kunden und ist besonders zu vergüten.

  1. Papier

Bei Lieferung des Papiers durch den Kunden bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen Eigentum von Floramedia.

20. Firmentext

Floramedia behält sich das Recht vor, ihren Firmentext, ihr Firmenzeichen oder ihre Betriebs-Kenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

 

 

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