AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Floramedia Deutschland GmbH
(im Nachstehenden Floramedia genannt)
I. Gegenstand / Geltungsbereich / Anwendbares Recht / Gerichtsstand
- Gegenstand der nachfolgenden AllgemeinenGeschäftsbedingungen - nachfolgend: „AGB“ - sind alle Rechtsgeschäfte, die zwischen dem Kunden und Floramedia abgeschlossen werden. Sie gelten bei ständiger Geschäftsbeziehung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Beauftragung jeweils gültigen Fassung.
- Die AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelfall etwas Anderes schriftlich vereinbart ist.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Floramedia schriftlich anerkannt worden sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
- Alle Änderungen und Ergänzungen sowie die Kündigung vertraglicher Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform wird auch durch die Textform nach §126 b BGB gewahrt (E-Mail, SMS, Fax). Das gilt auch, wenn in diesen AGB oder in den zwischen den Parteien geschlossenen Aufträge oder Verträgen eine „schriftliche“ Erklärung verlangt wird.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
- Im Falle von Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung von jeweils zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand den Sitz von Floramedia.
- Es findet deutsches Recht Anwendung. Die Vorschriften des UN-Kaufrechts werden ausgeschlossen.
- Floramedia ist berechtigt, diese AGB aus sachlichen Gründen (z.B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse etc.) unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden die angekündigten Änderungen wirksam. Um diese Frist zu wahren, genügt die rechtzeitige Absendung. Bei fristgerechtem Widerspruch des Kunden ist Floramedia berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten.
II. Marketing / Kommunikation / Werbung
- Leistungen
Floramedia erbringt ihre Agenturleistungen auf Basis einer mit dem Kunden jeweils gesondert zu treffenden vertraglichen Vereinbarung. Das Leistungsspektrum von Floramedia umfasst in diesem Zusammenhang insbesondere Beratungs-, Gestaltungs- und Konzeptionsleistungen.
- Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt Floramedia alle für deren Arbeit erforderlichen oder dienlichen Daten und Informationen über Marketingziele, Märkte, Produkte und Dienstleistungen unaufgefordert zur Verfügung. Floramedia verpflichte sich zur streng vertraulichen Behandlung solcher Daten und Informationen.
Der Kunde erteilt Genehmigungen so rechtzeitig, dass der Arbeitsablauf von Floramedia und ihrer Lieferanten und damit die vertragsgemäße Realisierung der jeweiligen Kommunikationsmaßnahme nicht beeinträchtigt wird; die durch nicht rechtzeitig erteilte oder verweigerte Genehmigung eventuell entstehenden Mehrkosten und/oder ein dadurch entstehendes Qualitätsrisiko trägt der Kunde.
Der Kunde versichert, dass sämtliche Materialien, die er Floramedia im Rahmen der Leistungserbringung zur auftragsgemäßen Verwendung zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind.
- Auftragsvergabe
Basis der Tätigkeit von Floramedia bildet das Briefing durch den Kunden.
Floramedia unterbreitet dem Kunden vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit grundsätzlich einen Kostenvoranschlag in schriftlicher Form.
Der Kunde erteilt den Auftrag an Floramedia durch Genehmigung des Kostenvoranschlags. Die Genehmigung soll in der Regel schriftlich erfolgen. Erfolgt sie mündlich, so soll sie in Textform (z.B. Fax, E-Mail, SMS) bestätigt werden.
- Vergütung
Für alle Leistungen von Floramedia wird das Honorar im Rahmen von vom Kunden genehmigten Kostenvoranschlägen vereinbart. Für genehmigte Kostenvoranschläge gilt eine Abweichung von +/- 10 Prozent als von der Genehmigung erfasst, sofern nicht etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wird.
Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten außerhalb der laufenden Betreuung ändert oder abbricht, wird er Floramedia die bis dahin angefallenen Honorare und/oder Zeitaufwand vergüten und alle angefallenen Kosten einschließlich ausfallender Honorare und/oder Provisionen erstatten und Floramedia von eventuell entstehenden Ansprüchen Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Floramedia, freistellen.
Sämtliche Vergütungen von Floramedia verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils zum maßgeblichen Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer.
Die von Floramedia dem Kunden auf Basis eines genehmigten Kostenvoranschlags ausgestellten Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge fällig. Bei größeren Aufträgen oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sind die Floramedia berechtigt, Zwischenabrechnungen beziehungsweise Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Skonti auf Agentur- und Medialeistungen werden nicht gewährt.
- Vertraulichkeit
Floramedia wird alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, streng vertraulich behandeln. Sie wird Angestellte und Dritte, die solche Informationen oder Unterlagen zur Durchführung von Arbeiten im Rahmen eines Vertrages erhalten, zu gleicher Verschwiegenheit verpflichten.
In gleicher Weise wird der Kunde Informationen, Unterlagen und Daten, die er von Floramedia erhält, sowie Ideen, Konzepte, Bilder, Texte und Gestaltungen, die ihm von Floramedia präsentiert werden und die nicht offenkundig sind, streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Die Geheimhaltungspflicht umfasst sämtliche Inhalte der vorstehenden Präsentationsunterlagen sowie sämtliche Informationen in Bezug auf diese Inhalte, die während der mündlichen Präsentation oder in den Korrespondenzen zwischen den Parteien ausgetauscht werden.
Die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse des jeweiligen Geschäftspartners gilt über die Dauer der jeweiligen Geschäftsbeziehung hinaus.
- Nutzungsrechte / Vergütung
Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Kunden zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen von Floramedia gehen auf den Kunden über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags gemäß Auftragsvergabe erfordert. Floramedia erfüllt ihre Verpflichtung durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Vertragsgebiet für die von den Parteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer der Werbemaßnahme. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf der gesonderten Zustimmung der Floramedia. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die vorgenannten Arbeitsergebnisse oder Teile davon zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder umzugestalten und in derart abgeänderter Form zu verbreiten oder in sonstiger Weise öffentlich zugänglich zu machen.
Zieht Floramedia zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung für den Kunden auf dessen Kosten erwerben und ihm dementsprechend übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird Floramedia den Kunden darauf hinweisen und nach dessen weiteren Weisungen verfahren; dadurch eventuell entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
Erstellt Floramedia im Rahmen ihrer vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so ist der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Kunden.
Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Kunden sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen von Floramedia (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei Floramedia.
Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Floramedia. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung oder Lizenzierung an Tochter-Gesellschaften oder verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
Floramedia übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach §§ 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Kunde Floramedia auf erstes Anfordern frei.
Die vorstehend genannten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen von Floramedia sind im dort beschriebenen Umfang mit der Bezahlung der in Ziffer II. 4. der AGB genannten Vergütung abgegolten.
Für die Nutzung über das jeweilige Vertragsende und/oder das Vertragsgebiet hinaus und/oder für den Einsatz in anderen als den vertraglich vorgesehenen oder im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks erforderlichen Nutzungsarten und/oder Werbeträgern ist ein Nutzungshonorar mit Floramedia gesondert zu vereinbaren.
- Haftung / Gewährleistung
Floramedia haftet dem Kunden im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages für die Sorgfalt eines ordentlichen Werbekaufmannes. Die Haftung von Floramedia und ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen mit Ausnahme der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalspflichten), Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, bei Ansprüchen aus einer Garantie oder aus dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit Floramedia, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen nach der vorstehenden Bestimmung haften, beschränkt sich die Haftung auf den Ausgleich des nach Art der Leistung vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens.
Floramedia wird den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare rechtliche Risiken des Inhalts oder der Gestaltung geplanter Kommunikationsmaßnahmen hinweisen. Floramedia ist jedoch nicht verpflichtet, insbesondere bei der Entwicklung und/oder Überarbeitung von Marken, Namen, Kennzeichen, Ausstattungen, Packungsgestaltung sowie Headlines, Domains, Logos, Signets, Firmenzeichen, Geschäftsausstattungen oder anderen vergleichbaren Kommunikationsmaßnahmen zu prüfen, ob hierdurch eventuell bestehende Marken- oder Geschmacksmusterrechte Dritter verletzt werden.
Erachtet Floramedia für die Realisierung der Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde die Kosten. Hat Floramedia auf Bedenken hingewiesen und besteht der Kunde gleichwohl auf der Realisierung der Kommunikationsmaßnahme, so haftet Floramedia nicht für daraus resultierende Nachteile und Risiken. Der Kunde stellt Floramedia von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des jeweiligen Schadensersatzanspruchs und der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Kunden von den Anspruchsgründen und der Person des Verletzers; ohne Rücksicht darauf verjährt der Anspruch auf Schadensersatz in drei (3) Jahren seit der Verletzungshandlung.
- Aufbewahrung, Archivierung und Herausgabe von Daten und Unterlagen
Alle von Floramedia für den Kunden hergestellten Berichte, Druckunterlagen, Filme, Illustrationen und Dateien werden von Floramedia ohne gesonderte Vergütung für einen Zeitraum von einem Jahr, beginnend mit der Beendigung der betreffenden Kommunikationsmaßnahme, sachgemäß aufbewahrt und während dieser Zeit auf Wunsch dem Kunden ausgehändigt.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder bei Ende der Zusammenarbeit vor Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen dem Kunden auf dessen Anforderung ausgehändigt, andernfalls vernichtet. Die vorgenannten Unterlagen können auch in digitaler Form aufbewahrt werden.
Die Kosten der Zusammenstellung von Daten, der Versendung, Verpackung, der Aufbewahrung über die vereinbarte Frist hinaus sowie gegebenenfalls die Kosten des Abtransports und der Vernichtung sowie der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Versicherungen trägt der Kunde.
Nicht mehr benötigte Unterlagen wie Manuskripte, Skizzen, Entwürfe nicht realisierter Werbemaßnahmen oder Ähnliches kann Floramedia sofort vernichten.
Die Herausgabe von Daten erfolgt durch Übergabe eines die Daten enthaltenden üblichen Datenträgers und in der Form, dass eine Bearbeitung durch den Kunden oder seinen Beauftragten zum Zwecke der Aktualisierung der jeweils in den Daten verkörperten Kommunikationsmaßnahme, zum Beispiel bei Änderungen von Anschriften, Telefonnummern oder Preisangaben, möglich ist. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe von Quellcodes und der entsprechenden Dokumentation besteht nicht; dieser verbleibt bei Floramedia.
- Datenschutz / Datensicherung
Der Kunde bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an Floramedia übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes erhoben und verarbeitet wurden, dass erforderliche Zustimmungen Dritter vorliegen und dass die Nutzung durch Floramedia im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, wie zum Beispiel Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von Floramedia während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags erforderlich oder dienlich ist.
Der Kunde wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an Floramedia sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.
- Eigenwerbung und Urhebernennung
Floramedia ist es - auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Kunden - gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung - auch nach Beendigung der Vertragszeit - unter Nennung des Kundenamens unentgeltlich zu verwenden.
Floramedia verbleibt das Recht zur Urheberbenennung; sie ist berechtigt, ihren Namenszug oder ihr Logo oder sonstige geschäftlich übliche Bezeichnung auf den Werbemitteln des Kunden dezent und nach Abstimmung mit dem Kunden über die Form vorzunehmen, wenn sie von dem Recht Gebrauch machen will.
III. Produktionsleistungen
- Angebot und Vertragsschluss
In sämtlichen Angeboten werden die Preise in Euro angegeben. Es handelt sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis diese durch den Lieferanten der Floramedia bestätigt werden.
Bei Aufträgen, die zu einer Auftragsabwicklungszeit von über 3 Monaten führen, ist Floramedia berechtigt, jeweils nach 3 Monaten die Preise um den Satz zu erhöhen, um den die Energie-, Material- und Lohnkosten gestiegen sind.
- Zahlungsbedingungen
Die Zahlung durch den Kunden ist mit Mitteilung der Fertigstellung der Ware bzw. einer Teillieferung rein netto fällig. Zu diesem Zeitpunkt wird die Rechnung erstellt. Diese enthält eine Zahlungsfrist. Sollte diese Fristsetzung fehlen oder kein konkretes Datum daraus ersichtlich sein, so gerät der Kunde nach § 286 III BGB 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug.
Bei Warenlieferungen bis 250,- € ist Floramedia berechtigt, diese per Nachnahme zu versenden. Floramedia ist berechtigt, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen für bereits geleistete Arbeiten zu verlangen.
Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden gegenüber Floramedia egal aus welchem Rechtsgrund nicht zu.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, so werden sämtliche Aufträge sofort fällig. Floramedia behält sich in diesem Fall vor die Weiterarbeit nur dann vorzunehmen, wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet werden.
- Eigentumsvorbehalt
Jede Lieferung steht unter Eigentumsvorbehalt. Erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises geht das Eigentum auf den Kunden über. Bei Zahlungen mit Scheck steht der vollständigen Zahlung die endgültige Gutschrift des Schecks gleich. Bis zum Eigentumsübergang dürfen die Waren nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden.
Ein Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur dann zulässig, wenn die Kaufpreisforderung an Floramedia abgetreten wird. Floramedia nimmt die Abtretung hiermit an.
Sofern der Kunde Floramedia Rohmaterialien übergeben hat, sind diese bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungen an Floramedia verpfändet.
- Lieferungen
Leistungsort für die Lieferung ist das Werk von Floramedia. Sofern der Kunde einen Versand wünscht, erfolgt die Versendung auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Floramedia haftet nicht für den billigsten und schnellsten Versand. Sofern der Kunde eine Transportversicherung wünscht, wird diese auf dessen Kosten abgeschlossen.
- Lieferzeit
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage des Zugangs der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tag der Fertigstellung.
Für die Dauer der Prüfung der Proofs, Fertigungsmuster, digitalen Daten usw. durch den Kunden ist die Lieferzeit, vom Tag der Absendung bis zur Freigabe, unterbrochen. Bei Änderungen des Auftrages auf Wunsch des Kunden beginnt die Lieferzeit ab Bestätigung der Änderung neu.
Für Überschreitung der Lieferzeit ist Floramedia nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche Floramedia nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Betriebsstörungen - sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden Betrieben, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind -, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Kunden nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder Floramedia für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
- Lieferungsverzug
Bei Lieferverzug von Floramedia ist die angemessene Nachfrist nach § 323 BGB mindestens 14 Tage. Entgangener Gewinn kann vom Kunden nicht als Schadensersatz geltend gemacht werden. Hiervon ausgenommen ist die Haftung, die
auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruht.
- Abnahmeverzug
Nimmt der Kunde die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, oder ist ein Versand infolge von Umständen, die Floramedia nicht zu vertreten hat, längere
Zeit unmöglich, dann ist Floramedia berechtigt, die Lieferung für Rechnung und Gefahr des Kunden entweder selbst auf Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern. Die Rechte nach § 323 BGB bleiben hiervon unberührt.
- Mängel
Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich beanstandet werden. Dies gilt auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen nicht dazu, die ganze Lieferung zu bemängeln.
Floramedia ist berechtigt, Nacherfüllung nach § 635 BGB zu erbringen. Die weiteren Rechte nach § 634 BGB sind auf die Minderung nach § 638 BGB beschränkt.
Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Mängel, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Versteckte Mängel, dürfen nur dann gegen Floramedia geltend gemacht werden, wenn die schriftliche Mängelrüge innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ware die Druckerei verlassen hat, bei Floramedia eingeht.
Abweichungen in der Beschaffenheit des von Floramedia beschafften Papieres, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappenindustrie oder sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Kunde zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet Floramedia nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
Es kann zu Abweichungen von Charge zu Charge kommen. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Spezialeinbände aus Kunststoff besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Cellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren usw., durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anfordern dem Kunden zu Verfügung stehen. Für die Samentüten verwendet Floramedia nur Material, das nach neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen weitgehend Schutz dagegen bietet, dass das abgefüllte Saatgut durch Feuchtigkeit beeinträchtigt wird. Eine Haftung dafür, dass das in diese Samentüten abgefüllte Saatgut auf keinen Fall durch Feuchtigkeit oder andere Einflüsse beeinträchtigt werden kann, kann Floramedia jedoch nicht übernehmen und lehnt daher insoweit Ansprüche auf Rücktritt oder Minderung sowie Schadenersatzansprüche ab. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet.
- Material des Kunden
Material des Kunden, gleichviel welcher Art, ist Floramedia frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zahlung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten (ortsüblicher Mietesatz je 100 kg und Monat) zu erstatten.
Bei Zurverfügungstellen des Papiers und Kartons durch den Kunden bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen Eigentum von Floramedia.
1o. Verpackung
Verpackung aus Papier oder Pappe wird zu den Selbstkosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet und nicht ausdrücklich zurückgenommen. Kisten und Ballenbretter werden, wenn ihre Zurücksendung in gutem Zustand frei Lieferwerk innerhalb 4 Wochen erfolgt, zu zwei Drittel des berechneten Preises gutgeschrieben.
- Skizzen, Entwürfe usw.
Skizzen, Entwürfe usw. werden in jedem Fall nur gegen Berechnung geliefert und bleiben Eigentum von Floramedia. Sie dürfen weder nachgeahmt noch vervielfältigt, noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugänglich gemacht werden.
- Urheberrechte
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Kunde allein verantwortlich. Dies gilt auch für die Überprüfung der korrekten Schreibweise von Sortennamen und sortengeschützten Pflanzen und Marken.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Daten und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei Floramedia.
Nachdruck oder Vervielfältigung - gleichgültig in welchem Verfahren - auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des Lieferanten nicht zulässig.
Druckplatten (Metallplatten usw.), -Zylinder, Kopiervorlagen Stanzen und dergleichen bleiben Eigentum des Lieferanten (Druckerei), auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
Floramedia ist nicht verpflichtet, Daten, die zur Entwicklung und Herstellung eines Produktes benötigt werden, an den Kunden zu liefern. Für fremde Muster, Daten, digitale Daten, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Kunden binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt Floramedia keine Haftung.
- Versicherungen
Wenn die Floramedia übergebenen Manuskripte, Originale, Papiere, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Kunde die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
- Satzfehler
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von Floramedia nicht verschuldete, infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend.
- Digitale Dateien
Stellt der Kunde digitale Daten zur Verfügung, so haftet Floramedia nicht für Fehler, die sich aufgrund der technischen Systeme oder der nicht gegebenen Kompatibilität der Daten und Systeme ergeben können.
- Korrekturabzüge
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Kunden auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und Floramedia für druckreif erklärt zurückzugeben. Floramedia haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, ausgenommen E-Mail und Telefaxe. Bei kleineren Druckaufträgen ist Floramedia nicht verpflichtet dem Kunden einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen der Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Kunden. Bei farbigen Reproduktionen (in allen Druckverfahren) gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
Die Vorlage von Maschinenbogen kann wegen der oft notwendig werdenden Schichtarbeit (teilweise Nachtschicht) nur in besonderen Fällen auf Grund getroffener Vereinbarungen erfolgen. Im Zusammenhang damit entstehende Maschinenaufenthalte, welche nicht durch Floramedia verursacht werden, werden von Floramedia dem Kunden berechnet.
- Mehr- und Minderlieferungen
Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Kunde ist verpflichtet ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10% anzuerkennen.
- Auflagernehmen
Das Auflagernehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, wie zum Beispiel Druckarbeiten, digitale Daten, Druckplatten aller Art, fremden Papieren usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung und Gefahr des Kunden und ist besonders zu vergüten.
- Papier
Bei Lieferung des Papiers durch den Kunden bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtungen und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen Eigentum von Floramedia.
20. Firmentext
Floramedia behält sich das Recht vor, ihren Firmentext, ihr Firmenzeichen oder ihre Betriebs-Kenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.